Das Berufsbild des Privat Zahnarztes
Privatzahnärzte praktizieren grundsätzlich in einer eigenen Praxis. Fachlich unterscheiden sie sich in ihrem Arbeitsgebiet in keiner Weise von einem allgemein praktizierender Zahnarzt. Der einzige Unterschied liegt eben darin, dass er ausschließlich privat versicherte Patienten behandelt.
In der modernen Zahnmedizin hat sich das Aufgabengebiet des Zahnarztes immens erweitert. Wurde früher von den Zahnärzten das Hauptaugenmerk auf die Behandlung und den eventuell nötigen Ersatz von Zähnen ausgerichtet, so geht es heute auch in ganz starkem Maße um die Gesunderhaltung des gesamten Systems, in welchem neben dem Zahnhalteapparat und den Zähnen auch die Kiefer, das Kiefergelenk, die Muskulatur und die Weichgewebe in der Mundhöhle mit eingeschlossen sind.
Die Prävention von Erkrankungen ist heutzutage im zahnmedizinischen Bereich zu einem ganz wichtigen Aufgabengebiet geworden, was natürlich nicht heißt, dass nicht auch weiterhin Zähne bei Bedarf mit Füllungen versehen oder verlorengegangene Zähne ersetzt werden.
Viele Zahnärzte haben sich auch durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten Jahren auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, wie z. B der Kieferorthopäde, dessen Hauptaufgabengebiet die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen ist.
Die Zahnmedizin hat sich in den letzten Jahren fest in die Allgemein Medizin integriert, da sich viele Allgemeinerkrankungen zunächst in der Mundhöhle manifestieren. Z. B. kann man die Erkrankung an einer Diabetes mellitus oftmals als erstes durch Veränderungen des Zahnfleisches feststellen, Infektionskrankheiten suchen sich ihren Weg in den Körper durch die Mundhöhle und schwere Zahnfleischentzündungen können massive Auswirkungen auf den gesamten Organismus haben.
Der Vorteil des Patienten, von einem privat praktizierenden Zahnarzt behandelt zu werden liegt darin, dass der Privatzahnarzt, soweit es medizinisch vertretbar ist, auf alle Wünsche des Patienten einzugehen, da er nicht gezwungen ist, auf die Kosten zu achten. Während die gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahmen für gewisse Behandlungen radikal reduziert haben, werden von den privaten Krankenversicherungsträgern sämtliche anfallende Kosten übernommen.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 07.03.2012
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.